Aufrufe
vor 1 Jahr

vznews, Schweiz deutsch, September 2022, Ausgabe 132

Die vz news informieren fünfmal jährlich über aktuelle Finanzthemen. Das kostenlose Magazin beantwortet Fragen zu Hypotheken, Geldanlagen, zur Pensionierung oder zum Nachlass.

Seite 20 vz news

Seite 20 vz news 132/September 2022 Stolpern Sie mit Ihrer neuen Firma nicht über diese Fehler! Wer sich selbstständig macht, sollte auch die Schritte nach der Gründung im Griff haben. Gerade in der Anfangsphase können kostspielige Fehler passieren. Wer mit seiner neuen Firma gut organisiert an den Start geht, kann die folgenden Stolpersteine vermeiden: f Register-Schwindel: Nach dem Eintrag ins Handelsregister erhalten Neugründerinnen und -gründer oft Post für die Eintragung in diverse Register. Auf den ersten Blick wirken die Formulare wie offizielle Dokumente von Behörden. Meistens geht es aber um kostenpflichtige Verträge für die Eintragung in nutzlose Firmen-, Branchen- oder Markenregister, Telefonverzeichnisse, Ortspläne und Ähnliches. Solche Verträge sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben. f Geistiges Eigentum: Je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit kann es sich lohnen, Marken, Logos, Patente und Designs zu schützen. Denn wer innovativ ist, ist nicht nur bei Kunden und Konsumenten begehrt, sondern macht auch Mitbewerber auf sich aufmerksam. Auch potenzielle Investoren wollen häufig wissen, ob ein Start-up Schutzrechte besitzt. Darum: Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum: www.ige.ch f Mehrwertsteuer: Ab 100’000 Franken Umsatz pro Jahr sind Firmen mehrwertsteuerpflichtig. Ein Verstoss kann viel kosten: Geld, Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall die Marktpräsenz in der Schweiz. Was es für die Anmeldung braucht, erfahren Sie hier: www.estv.admin.ch f Haftung: Je nach Rechtsform übernimmt man als Gründerin und Gründer «unübertragbare und unentziehbare Aufgaben» – das sind zum Beispiel die Buchführungspflicht und die Finanzkontrolle. Wer diese Sorgfaltspflichten Das müssen Sie vor der Gründung abklären Thema Firmennamen prüfen, Zweck definieren Einzelfirma, AG oder GmbH: Rechtsform und Haftung abklären und richtig entscheiden Alle nötigen Bewilligungen einholen Handelsregister: Je nach Rechtsform und Umsatz ist ein Eintrag Pflicht AHV: Sozialversicherungs beiträge der neuen Firma anmelden Vorsorge: Mit oder ohne Pensionskasse? Für Selbst ständige sind nur AHV/IV/EO obligatorisch Versicherungen: Risiken analysieren lassen und wichtigste Versicherungen abschliessen Erledigt EINLADUNG Webinar: Wie mache ich mich selbstständig? In diesem Webinar lernen Sie von erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten, wie der Gründungsprozess abläuft, wie Sie die richtige Rechtsform wählen und wo rauf Sie besonders achten sollten. Die Webinare dauern rund eine Stunde und sind für die Teilnehmenden kostenlos. Reservieren Sie Ihren Platz: www.vzch.com/ veranstaltung, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24. nicht einhält, haftet persönlich. Informieren Sie sich rechtzeitig, was für Sie gilt. Sie wollen alles richtig machen, wenn Sie Ihre eigene Firma gründen? Dann melden Sie sich an für das kostenlose Webinar (Einladung oben) oder reservieren Sie einen Termin für ein Gespräch im VZ VermögensZentrum (Kontakte auf Seite 24). MERKBLATT Checkliste für die Firmengründung Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews132, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). Steuertipps für Unternehmer Inhaberinnen und Inhaber können ihre Steuern deutlich senken, wenn sie alle relevanten Faktoren geschickt aufeinander abstimmen. f Lohn/Dividende: Viele beziehen mehr Dividende und weniger Lohn. Das ist nicht immer sinnvoll. Prüfen Sie, was sich für Sie lohnt. Massgebend sind die Besteuerung der Dividende am Wohnort und die Gewinnsteuer am Firmensitz. f Pensionskasse: Viele möchten mehr in ihre Pensionskasse einzahlen, haben ihr Einkaufspotenzial aber schon ausgeschöpft. Mit einer Zusatzvorsorge können sie es deutlich erhöhen. Hohe Lohnbezüge und eine optimierte Vorsorge haben zudem den Vorteil, dass die Sparbeiträge und das Potenzial für PK-Einkäufe weiter steigen (siehe Seite 19). f Nachfolge: Wenn Sie Ihr KMU bewerten lassen, werden die einzelnen Bilanz positionen bereinigt. So wird sichtbar, wie hoch die stillen Reserven und die latenten Steuern darauf sind. So können Sie den Bezug von Gewinnen und nicht betriebsnotwendigen Mitteln so planen, dass sie steueroptimal ins Privatvermögen übergehen. MERKBLATT So optimieren Unternehmer ihre Steuern Bestellen Sie das Merkblatt mit der Bestellkarte oder über www.vzch.com/ vznews132, oder rufen Sie an (Seite 24).

vz news 132/September 2022 Seite 21 So finden KMU den passenden Versicherungsbroker Die berufliche Vorsorge ist komplex. Viele Firmen ziehen darum einen Versicherungsbroker bei. Auf die folgenden Punkte sollten KMU bei der Wahl achten. JOLANDA LEU Vorsorge-/Versicherungsspezialistin jolanda.leu@vzch.com Tel. 044 207 27 27 Unternehmern fehlt oft die Zeit und das Wissen, um sich um die Versicherungen und Pensionskasse zu kümmern. Viele arbeiten darum mit einem Versicherungsbroker zusammen. Das hat Vor- und Nachteile. Sie sollten die folgenden Kriterien befolgen, wenn sie jemanden engagieren wollen. Weitere Tipps finden Sie im Merkblatt (Kasten oben). f Auswahl: Vergleichen Sie die Angebote. Jeder Versicherungsbroker hat andere Stärken. Stellen Sie sicher, dass Ihr Partner viel Erfahrung und ein fundiertes Fachwissen hat. Er muss sich mit der beruflichen Vorsorge und mit Versicherungen sehr gut auskennen und soll Sie beim Risikomanagement und bei Schäden unterstützen können. f Transparenz: Klären Sie ab, wie ein Broker entschädigt wird. In der Regel erhält er eine Cour tage von Pensionskassen und anderen Anbietern. Je nachdem, wer den Zuschlag bekommt, fällt die Courtage unterschiedlich aus. Ein potenzieller Interessenkonflikt: Denn wenn mehrere vergleichbare Angebote zur Wahl stehen, ist die Versuchung unter Umständen gross, die Pensionskasse zu empfehlen, die die höchste Courtage zahlt – und nicht jene, die für das KMU am besten wäre. So zeigt das Beispiel in der Grafik unten, dass die höchste Courtage doppelt so hoch sein kann wie die tiefste. Tipp: Mit der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat der Bundesrat festgelegt, dass Broker künftig ihre Kunden über die erhaltenen Courtagen informieren müssen. Machen Sie sich das zunutze. So können Sie besser abschätzen, wie ein Broker mit Interessenkonflikten umgeht. Und: In der beruflichen Vorsorge werden Courtagen durch Prämien und PK-Beiträge finanziert. Je nachdem zahlen Mitarbeitende durch Lohnabzüge direkt oder indirekt mit. Hier ist ein Umdenken angebracht. Damit der Interessenkonflikt wegfällt, muss die Entschä digung von Anbietern und Prämien entkoppelt werden. Broker sollten ein Honorar bekommen, das sich nach ihrem tatsächlichen Aufwand richtet – etwa mit einer Pauschale pro versicherter Person. So macht es das VZ. Sie möchten mehr erfahren? Wenden Sie sich ans VZ (Seite 24), oder lassen Sie Ihr Sparpotenzial hier kostenlos berechnen: www.vzch.com/vema Anbieter zahlen unterschiedliche Courtagen 1 Beispiel: Ausschreibung des VZ für ein Schweizer Unternehmen mit 78 Mitarbeitenden; Pensionskassen mit vergleichbaren Prämien und Leistungen; Angaben in Franken Anbieter 16’800 A 12’600 B MERKBLATT Den passenden Versicherungsbroker finden Bestellen Sie Ihr kostenlo ses Merkblatt per Post, unter www.vzch.com/ vznews132, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). –54% 10’200 1 Courtage = Entschädigung des Versicherers an den Versicherungsbroker C 7’800 D NEU Jobverlust: Weiterversicherung statt Freizügigkeit? Wem nach 58 gekündigt wird, darf in der alten Pensionskasse versichert bleiben. Bis 2020 musste man sein Guthaben bei einer Freizügigkeitsstiftung «parkieren», bis es an eine andere Pensionskasse übertragen werden konnte. Pensionskassen können diese neue Regelung auf Versicherte ab 55 ausweiten. Ob es sich lohnt, die Pensionskasse weiterzuführen, hängt vor allem davon ab, ob man das Guthaben als Rente oder als Kapital beziehen möchte. Auch sind mit der Weiterversicherung einige Pflichten verbunden. So muss man zum Beispiel auch den Arbeitgeber-Anteil der Spar- und Risikobeiträge tragen. Obwohl die Beiträge steuerlich abzugsfähig sind, ist das sehr teuer. Tipp: Lassen Sie von einer Fachperson berechnen, ob für Sie die Weiterversicherung oder die Freizügigkeitsstiftung besser ist. Sie möchten mehr erfahren? Kommen Sie ins VZ in Ihrer Nähe (Seite 24). MERKBLATT Weiterversicherung in der Pensionskasse Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews132, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

© 2019 VZ Holding AG und/oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.