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vznews, Schweiz deutsch, November 2021, Ausgabe 128

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Seite 8 vz news

Seite 8 vz news 128/November 2021 Die Säule 3a, die wie eine Aktie laufend Dividenden ausschüttet – ein guter Mix Der Herbst ist ein guter Moment, um seine Säule 3a zu hinterfragen. Eine Lösung, die zum Beispiel laufend Erträge erwirtschaftet, ist besser als ein 3a-Konto. Ein 3a-Bankkonto wirft praktisch keinen Zins mehr ab. Damit fällt auch der Zinseszinseffekt weg. Wenn man hingegen mit Wertschriften wie ETF vorsorgt, greift der Zinseszinseffekt sehr wohl. Der Grund ist einfach: ETF werfen jedes Jahr Erträge ab, auch wenn die Börsenkurse nicht steigen. Dazu gehören die Dividenden der ETF, die einen Aktienindex abbilden. Solche Erträge lassen das Guthaben stetig wachsen. Ein Beispiel: Frau Hug legt 30’000 Franken in der Säule 3a mit ETF an. Nach zehn Jahren hat sie bei einer angenommenen Ausschüttungsrendite von 2 Prozent 36’570 Franken. Ihr Guthaben wächst allein wegen den regelmässigen Erträgen so stark. Unter dem Strich sind es 6359 Franken mehr als ein 3a-Konto in dieser Zeit einbringen würde (unten). Selbst wenn die Kurse um 20 Prozent fallen, bleibt ihr praktisch gleich viel Geld wie mit einem 3a-Konto. Einen so starken Einbruch gab es zum Beispiel seit der Einführung des Swiss Performance Index (SPI) über 10 Jahre betrachtet noch nie: Wer etwa von Darum lohnt sich eine Säule 3a mit ETF Beispiel: Entwicklung eines 3a-Guthabens über 10 Jahre Säule 3a mit ETF beim VZ 1 3a-Zinskonto bei der Bank Anfangsinvestition 30’000 CHF 30’000 CHF Ausschüttungsrendite p.a. 2% – Zinsen p.a. 2 – 0,07% Wert nach 10 Jahren 36’570 CHF 30’211 CHF Differenz in Franken Differenz in Prozent +6‘359 CHF +21% 1 ETF-Portfolio: 50% Aktien, 11% Immobilien und Spezialitäten, 37% Anleihen, 2% Liquidität 2 VZ 3a-Sparindex (CS, UBS, ZKB, Migros Bank, Raiffeisen Schweiz) 2000 bis 2020 zehn Jahre lang Aktien aus dem SPI hielt, erzielte in allen Zehnjahresperioden eine positive Rendite – im Durchschnitt 5,17 Prozent pro Jahr. Tipp: Eine Säule 3a mit ETF ist auch für Sparer über 50 interessant – vorausgesetzt, sie wählen den richtigen Anbieter. Beim VZ kann man ETF bei der Pensionierung ins private Depot übertragen, damit man sie nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen muss. MERKBLATT Tipps zur Säule 3a Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews128, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). Einkauf in die Pensionskasse: So klappt es Wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, spart viel Steuern und hat im Alter mehr Geld zum Leben. Das sollten Sie beachten: Frist nicht verpassen Überweisen Sie den Betrag bis Ende November, damit Sie schon dieses Jahr von der Steuerersparnis profitieren. Ab 50 einzahlen Einkäufe lohnen sich oft umso mehr, je höher Ihr Einkommen ist und je schneller Sie das Kapital wieder beziehen. Mit einem Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionierung erzielen Sie in der Regel die höchste Nachsteuerrendite. Einzahlungen staffeln Häufig sparen Sie mehr Steuern, wenn Sie Ihre Einkäufe zeitlich staffeln. Rendite optimieren Die Rendite fällt meistens höher aus, wenn Sie den Einkaufsbetrag bei der Pensionierung auszahlen lassen. Wenn Sie mindestens einen Teil des PK-Geldes als Kapital beziehen, dürfen Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung aber keine Einkäufe mehr tätigen. Sonst zahlen Sie die Steuern nach, die Sie dank dem Einkauf gespart haben. Schutz im Todesfall Klären Sie früh ab, wie sich Ihr Einkauf auf die PK- Leistungen auswirkt und was im Todesfall mit dem freiwillig einbezahlten Betrag geschieht. Achtung: PK-Einkäufe sind nur sinnvoll, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse über 100 Prozent liegt. Sie möchten wissen, ob sich ein PK-Einkauf für Sie lohnt? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe (Seite 24). MERKBLATT Einkauf in die Pensionskasse Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews128, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

vz news 128/November 2021 Seite 9 Immer mehr Frauen nehmen ihre Finanzen selbst in die Hand Babypause, Teilzeitarbeit, Lohnunterbrüche: Frauen haben gute Gründe, sich mehr um ihre Finanzen zu kümmern – ganz gleich, ob sie verheiratet sind, in einer Lebens gemeinschaft oder alleine leben. SARA NEUWEILER Niederlassungsleiterin Uster sara.neuweiler@vzch.com Tel. 044 905 27 27 Im Gespräch mit den Expertinnen und Experten des VZ wollen immer mehr Frauen wissen, wie viel Einkommen sie im Alter erwarten können, welche finanziellen Lücken sie haben und wie sie diese Lücken schliessen können. Zu Recht: Denn viele Frauen verdienen weniger als Männer und haben wegen ihrer Biografie eine schlechtere Altersvorsorge als sie. Deshalb müssen sie sich gut informieren und sorgfältig vorbereiten. Teilzeitarbeit Wer Teilzeit arbeitet, zahlt in der Regel weniger in die Pensionskasse ein. Zudem wird vom Lohn der Koordinationsabzug von heute 25’095 Franken abgezogen. Ein Nachteil ist, dass dieser Abzug für Vollzeit und Teilzeit gleich hoch ist. Denn nach diesem «koordinierten» Lohn richten sich nicht nur die Beiträge an die Pensionskasse, sondern auch die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenenund Invalidenrenten. Tipp: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, den Koordinationsabzug Ihrem Pensum anzupassen. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, einige kommen Teilzeitangestellten aber freiwillig entgegen. Und prüfen Sie, wie teilzeitfreundlich das Vorsorgereglement eines potenziellen Arbeitgebers ist, wenn Sie künftig eine neue Stelle suchen. Konkubinat Lebenspartner sind im Erbrecht, bei der AHV und der Pensionskasse schlechter gestellt als Ehepaare. Eine Analyse des VZ zeigt: Über die Hälfte der Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern ist schlecht abgesichert, wenn ein Partner invalid wird oder stirbt. Weder die AHV noch die Unfallversicherung zahlt eine Rente, und nur ein Teil der Pensionskassen sehen Leistungen vor. Stirbt der Hauptverdiener (häufiger ist es der Mann), fehlen der Frau und den Kindern jedes Jahr Tausende von Franken. Tipp: Regeln Sie die finanziellen Aspekte des Zusammenlebens in einem Konkubinatsvertrag. Lassen Sie sich bei Ihren Pensionskassen, Lebensversicherern, Freizügigkeits- und 3a-Vorsorgestiftungen als Lebenspartner registrieren und setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf. Prüfen Sie die Deckung all Ihrer Versicherungen. Dazu gehören AHV/IV, Pensionskasse, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung des Arbeitgebers sowie die privaten Risikoversicherungen. Und sorgen Sie privat vor: Bauen Sie langfristig Vermögen auf, etwa mit kostengünstigen Indexfonds wie ETF (zu «ETF» siehe auch Seite 10). Eigenheim Auch wer ein Eigenheim besitzt, sollte sich fragen, ob die Vorsorge reicht, wenn dem Partner etwas zustösst, oder was bei einer Scheidung passiert. Muss man die Hypothek auflösen, wenn man das Haus übernimmt? Bei vielen Banken ist das nicht nötig, wenn die Hypothek tragbar bleibt. Wichtig: Die kalkulatorischen Kosten dürfen nicht höher sein als ein Drittel des Einkommens. Dazu zählen auch Alimente. Geht die Rechnung nicht auf, müssen Sie Optionen wie Solidarhaftung oder Amortisation prüfen. Und wenn Sie Miteigentümerin des Eigenheims sind, sollten Sie rechtzeitig klären, was Ihnen beim Verkauf zusteht. EINLADUNG Neu: Webinar «Geldtipps für Frauen» Im Webinar «Geldtipps für Frauen» lernen Sie von den erfahrenen Expertinnen des VZ Vermögens- Zentrums, was Sie über Ihr Geld wissen müssen und wie Sie Ihre Finanzen in Zukunft verbessern. Das Webinar ist kostenlos und dauert rund eine Stunde. Reservieren Sie direkt einen Platz unter: www.vzch.com/ veranstaltung. Oder rufen Sie einfach an (Kontakte auf Seite 24). Scheidung Bei einer Scheidung werden die Guthaben in der Pensionskasse und der Säule 3a gesplittet. Das reicht meistens nicht aus. Dazu kommt, dass das Bundesgericht die Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen verschärft hat. Neu sollen Geschiedene grundsätzlich für sich selbst sorgen, während «umfassende» Unterhaltszahlungen zur Ausnahme werden sollen. Tipp: Informieren Sie sich, wie Sie abgesichert sind. Anhalts punkte liefert dieser kostenlose Vorsorge- Check: www.vzch.com/ vorsorge-check Sie wollen mehr erfahren? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt (unten) oder lassen Sie sich im VZ beraten (Seite 24). MERKBLATT Vorsorge bei Teilzeitarbeit Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews128, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

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