Aufrufe
vor 2 Jahren

vznews, Schweiz deutsch, November 2021, Ausgabe 128

  • Text
  • Vzvermoegenszentrum
  • Franken
  • Merkblatt
  • Pensionierung
  • Bestellen
  • Kostenlose
  • Pensionskasse
  • Geld
  • Steuern
  • Rente
  • Renten
Die vz news informieren fünfmal jährlich über aktuelle Finanzthemen. Das kostenlose Magazin beantwortet Fragen zu Hypotheken, Geldanlagen, zur Pensionierung oder zum Nachlass.

Seite 12 vz news

Seite 12 vz news 128/November 2021 Frühpensionierung – wie kann man sich das noch leisten? Eine Frühpensionierung scheitert oft am fehlenden Geld. Denn so ein Schritt ist teuer. Je früher man ihn plant, desto eher kann der vorzeitige Ausstieg gelingen. Auch Arbeitgeber können einen wichtigen Beitrag leisten. KARL FLUBACHER Geschäftsleiter Nordwestschweiz karl.flubacher@vzch.com Tel. 061 279 89 89 Fast jede zweite Schweizerin und jeder zweite Schweizer möchte früher in Pension gehen. Doch die wenigsten haben dafür auch finanziell vorgesorgt. Für die anderen wird der frühe Ausstieg immer unrealistischer, weil das Einkommen eines oder So viel kostet eine Pensionierung mit 62 Beispiel: Alleinstehender Mann, jährlicher Nettolohn 90’000 Franken, versicherter BVG-Lohn 80’000 Franken, steuerbares Vermögen 500’000 Franken Kumulierte Einkommenseinbusse bis 65 Wegfall Nettolohn (3 Jahre) AHV-Beiträge Nichterwerbstätige 1 AHV-Rente 2 PK-Rente 3 Steuerersparnis 4 Netto-Einbusse Kosten der Rentenkürzung ab 65 pro Jahr Kürzung der AHV-Rente pro Jahr Kürzung der PK-Rente pro Jahr Steuerersparnis 4 Rentenkürzung netto pro Jahr Rentenkürzung kapitalisiert 5 Kosten der Frühpensionierung 270’000 CHF 9’300 CHF –49’600 CHF –98’000 CHF –26’300 CHF 105’400 CHF 3’900 CHF 7’300 CHF –2’200 CHF 9’000 CHF 180’000 CHF 285’400 CHF 1 Berechnung auf Basis des 20-fachen Renteneinkommens und des steuerbaren Vermögens 2 Vorbezug frühestens zwei Jahre vor dem regulären AHV-Alter 3 Bei einer Vollrente von 40’000 CHF, einer Kürzung des Umwandlungssatzes um 0,2% pro Vorbezugsjahr und einem durchschnittlich rund 20’000 CHF tieferen Altersguthaben pro Vorbezugsjahr 4 Bei einem Durchschnittssteuersatz von 20% 5 Bei einem Kapitalisierungssatz von 5% mehrerer Jahre wegfällt. Gleichzeitig verschlechtern sich die Leistungen aus der Pensionskasse, weil man weniger Beiträge einzahlt. Dazu kommt, dass die Pensionskassenrenten seit Jahren sinken und sinken. Das Beispiel in der Tabelle unten zeigt: Einen Mann, der 90’000 Franken verdient und mit 62 aufhört, kostet die Frühpensionierung mehr als 280’000 Franken. Was kann man also tun? Wer früher in Pension geht, muss die finanzielle Lücke zwischen der vorzeitigen und der ordentlichen Pensio nierung überbrücken. Und dabei gilt es einiges zu beachten: f Erspartes: Ein Teil der Einkommenslücke lässt sich ausgleichen, wenn man eigene Ersparnisse, Erbschaften, eine dritte Säule oder Wertschriften zur Verfügung hat. Die Säule 3a darf man zum Beispiel fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. f Vorbezug: In Frage kommt auch ein Vorbezug der Renten. Bei der Pensionskasse ist das ab 58 oder 60 möglich. Die AHV-Rente kann man ein oder zwei Jahre früher beziehen. Achtung: Der Vorbezug führt dazu, dass die Renten ein Leben lang tiefer ausfallen: Wer mit 63 aufhört, verzichtet Jahr für Jahr auf 13,6 Prozent der AHV-Rente und ohne weiteres auf über 10 Prozent der PK-Rente. f Hypothek: Eventuell kann man die Hypothek aufstocken und dieses Geld zur Überbrückung verwenden. Viele Banken verweigern älteren Kreditnehmern allerdings eine Aufstockung, wenn die Tragbarkeit nicht mehr erfüllt ist. Teilpensionierung – eine Alternative Wenn die Frühpensionierung zu teuer ist, kann eine teilweise Pensionierung eine MERKBLATT Früher in Pension: Das müssen Sie jetzt wissen Das Merkblatt zeigt, wie man seine Pensionierung so plant, dass das Einkommen im Alter gesichert ist. Bestellen Sie Ihr kostenloses Merkblatt per Post, unter www.vzch.com/ vznews128 oder rufen Sie einfach an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24). Alternative sein. Schrittweise aufzuhören kostet weniger und hat noch andere Vorteile. Man vermeidet AHV-Lücken, zahlt weiterhin in die Pensionskasse ein und bleibt gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ein Beispiel: Ein Mann, der 120’000 Franken verdient, muss mit kumulierten Rentenkürzungen von rund 160’000 Franken rechnen, wenn er mit 63 aufhört. Reduziert er das Pensum auf 50 Prozent, ist die Kürzung nur etwa ein Viertel so hoch (Tabelle auf Seite 13 oben). Tipp: Idealerweise setzt man sich schon ab 55 mit seiner Frühpensionierung auseinander. Dann hat man schon gewisse Vorstellungen über das Ende des Berufslebens, und es bleibt noch genug Zeit, um Massnahmen einzuleiten. Das können Angestellte tun f Erstellen Sie ein Budget und auf dieser Basis einen umfassenden, detaillierten Finanzplan. Er zeigt, wie sich Ihre Ausgaben, Einnahmen und Ihr Vermögen bis zur Pensionierung und darüber hinaus entwickeln.

vz news 128/November 2021 Seite 13 So wissen Sie, wie viel Sie zusätzlich sparen müssen, um finanzielle Lücken zu schliessen. f Klären Sie, ob Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen wollen und ob Sie Ihr Guthaben in der Pensionskasse besser als Rente, Kapital oder als Mix beziehen. f Nutzen Sie Möglichkeiten zum Steuernsparen – zum Beispiel, indem Sie Vorsorgegelder über mehrere Jahre gestaffelt beziehen. f Definieren Sie die Ziele für Ihr Vermögen neu: Ab wann müssen Sie es kontrolliert verzehren, um Ihr Einkommen zu sichern, und wie viel können Sie für Ihre Erben erhalten? f Bauen Sie gezielt Kapital auf: in der Säule 3a, mit einem ETF-Sparplan oder mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse. Das kann Ihr Arbeitgeber tun Auch Arbeitgeber können dazu beitragen, ihren Mitarbeitenden den frühen Ausstieg zu erleichtern: Bei der Teilpensionierung wird die Rente deutlich weniger gekürzt Beispiel: Mann; Jahreslohn 120’000 Franken (koordiniert 94’905 Franken); PK-Sparbeiträge 18 Prozent; AHV-Vorbezug um 2 Jahre bei Frühpensionierung mit 63, kein Vorbezug bei Teilpensionierung; Umwandlungssatz 5,6% (6,0% – 0,2% – 0,2%); PK-Kapital 500’000 Franken mit 63 (544’807 Franken mit 65); Annahme: 1% Zins pro Jahr; Grenzsteuersatz: 25%. AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige nicht berücksichtigt; Angaben in Franken f Pensionskassen können ein Sonderkonto einrichten, auf das Sie freiwillig zusätzlich einzahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Leistungslücke, die bei einer Frühpensionierung entsteht, vollständig auffüllen und die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen. f Pensionskassen können eine Überbrückungsrente anbieten, um einen Vorbezug der AHV-Rente zu vermeiden. Achtung: In der Mit 63 ganz aufhören Praxis gibt es viele Rentenmodelle. Je nachdem kann sich der Bezug der Überbrückungsrente mehr oder weniger lohnen. f Pensionskassen können die Teilpensionierung erleichtern, indem sie Ihnen ermöglichen, Leistungen früher zu beziehen – in dem Umfang, in dem Sie Ihr Pensum reduzieren. f Die Personalabteilung und Pensionskassen können Sie bei der Planung unterstützen. Bewährt haben Mit 63 auf 50% reduzieren Mit 65 ganz aufhören AHV-Rente pro Jahr 24’780 28’680 28’680 PK-Rente pro Jahr 28’000 30’342 32’684 Lebenslange Rente pro Jahr vor Steuern 52’780 59’022 61’364 ./. Zusätzliche Einkommenssteuern – –1’561 –2’146 Lebenslange Rente pro Jahr 52’780 57’461 59’218 Lebenslange Rentenkürzung pro Jahr –6’438 1 –1’757 2 – Total kumulierte Rentenkürzung 160’959 40’401 – 1 Annahme: Rentenbezug über 25 Jahre 2 Annahme: Rentenbezug über 23 Jahre sich Orientierungsanlässe, Informationspakete zum Thema Pensionierung und individuelle Beratungen. Sie möchten früher in Pension gehen oder Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren? Die Expertinnen und Experten des VZ Vermögens­ Zentrums berechnen, ob und wie das finanzierbar ist. Reservieren Sie ein kostenloses Gespräch im VZ in Ihrer Nähe (Seite 24). Todesfall in der Familie: Leitfaden für Angehörige Der Tod eines Menschen, der uns nahe stand, bedeutet einen tiefen Einschnitt in unserem Leben. Der Schock über den Verlust ist selbst dann gross, wenn der Tod nicht unerwartet kam. Bereits in den ersten Stunden und Tagen danach müssen die Angehörigen eine Vielzahl von Dingen erledigen, die sich nicht aufschieben lassen. Sie müssen Familie und Freunde, Behörden und Vertragspartner informieren und die Bestattung vorbereiten. Gemeinsam müssen sie Antworten auf wichtige Fragen finden: f Wann müssen wir wen informieren? f Wie organisieren wir die Bestattung? f Wo müssen wir die verstorbene Person abmelden, was müssen wir kündigen? f Wie hat der Verstorbene seinen Nachlass geregelt? f Sollen wir die Hilfe eines Willensvollstreckers oder eines Erbenvertreters in Anspruch nehmen? Auch nach der Bestattung kommt auf die Familie eine Reihe von anspruchsvollen Aufgaben zu. Es geht darum, den Nachlass der verstorbenen Person zu ordnen und aufzuteilen. Die Erbberechtigten bilden von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft. Ihre Mitglieder können bis zur Erbteilung nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Die Experten des VZ haben das Wichtigste in einem Leitfaden festgehalten. Er hilft, alles Nötige in die Wege zu leiten. MERKBLATT Todesfall: Leitfaden für Angehörige Bestellen Sie den kostenlosen Leitfaden online über www.vzch.com/ vznews128, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

© 2019 VZ Holding AG und/oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.