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vznews, Schweiz deutsch, Juni 2023, Ausgabe 136

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Seite 4 vz news 136 / Juni 2023 Kaum jemand erbt allein – das ist Zündstoff für viele Familien Erbengemeinschaften sind besonders anfällig für Streit, weil alle Mitglieder gemeinsam entscheiden und handeln müssen. NINA BEER-MAURER Nachlassexpertin nina.beer-maurer@vzch.com Tel. 044 207 27 27 Als Erbe ist man selten allein. Die meisten erben zusammen mit einem Elternteil und den Geschwistern. Rechtlich bilden sie eine Erbengemeinschaft: Alle Mitglieder müssen jeden Entscheid gemeinsam und einstimmig fällen. Das führt oft zu Konflikten. Erbfragen so früh wie möglich regeln In einer Erbengemeinschaft kann ein einziger Erbe die Teilung des Nachlasses jahre lang blockieren, auch wenn ihm nur ein kleiner Anteil zusteht. Je länger eine Erbschaft nicht geteilt wird, desto komplexer wird die Abwicklung: f Wenn ein Erbe stirbt, geht sein Anteil an seine Erben über. Mit der Zeit hat man es mit einer wachsenden Zahl von Miterben zu tun, deren Interessen möglicherweise noch weniger übereinstimmen. f Oft sind Immobilien in der Erbmasse enthalten. Sie lassen sich nicht so einfach gleichmässig aufteilen wie Kontoguthaben und Wertschriften. Das führt immer wieder zu Streit. f Oft werden Wertgegenstände vererbt, die seit Jahrzehnten im Familien besitz sind. Vielen Erben fällt es aus emotio nalen Gründen schwer, diese sinnvoll aufzuteilen. Oder die Wünsche und Ziele der Mitglieder liegen weit auseinander. Fazit: In solchen Fällen rückt ein einstimmiger Entscheid in weite Ferne. Darum sollte man Erbschaften so zügig wie möglich aufteilen. Es lohnt sich, die wichtigsten Erbfragen früh zu regeln, damit Konflikte in der Familie möglichst aus geschlossen sind: Meistbegünstigung Das Konfliktpotenzial lässt sich stark reduzieren, wenn sich Ehepaare mit einer Meistbegünstigung gegenseitig absichern. So verringern sie die Pflichtteile ihrer Kinder oder sorgen dafür, dass sie erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind (siehe Spalte rechts). Teilungsvorschriften Im Testament oder Erbvertrag kann man mit Teilungsvorschriften regeln, wer was bekommen soll, und so einzelnen Erben ein Vorrecht einräumen. Achtung: Wenn der Wert der Zuwendung den Anteil übersteigt, der einem Erben zusteht, muss der Erbe die Differenz ausgleichen. Willensvollstreckung Auch wenn Erblasser alles sorgfältig regeln, sind viele Erben überfordert. Wer die Familie entlasten will, setzt darum im Testament oder Erbvertrag eine professionelle Willensvollstreckerin ein. Sie kümmert sich bis zur Erbteilung um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten und findet kompromissfähige Lösungen, wenn es Streit gibt. Das lohnt sich besonders, wenn der Nachlass komplex ist, weil Liegenschaften, unterschied liche Vermögensanlagen oder Unternehmen zur Erbmasse gehören – oder wenn sich die Erb teilung verzögern könnte und dadurch Gefahr besteht, dass das Vermögen nicht optimal bewirtschaftet werden kann. Sie möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt (Kasten unten) oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe (siehe Seite 24). MERKBLATT Den Nachlass richtig planen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews136, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). Über den Tod hinaus: So sichern sich Ehepaare ab Ehepaare wollen in der Regel nicht, dass der überlebende Partner das Haus oder die Wohnung verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Für sie ist es besser, wenn die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Darum sichern sie sich mit einer Meistbegünstigung so gut wie möglich ab – zu Recht: f In einem Ehevertrag weisen sich die Eheleute gegenseitig die ganze Errungenschaft zu. Das ist der Teil des Vermögens, den sie während ihrer Ehe gemeinsam aufgebaut haben. Meistens gehört auch das gemeinsame Eigenheim dazu. f Indem sie ihre Kinder in einem Testament oder Erbvertrag auf den gesetzlichen Pflichtteil setzen, verringern sie deren Anspruch weiter. f Es kann sinnvoll sein, wenn sie sich auch die Nutzniessung am gesetzlichen Erbanteil der gemeinsamen Kinder zuteilen. Das bedeutet: Sie weisen das Eigenheim ganz oder teilweise ihren Kindern zu und sichern sich gleichzeitig das Recht, ein Leben lang darin zu wohnen. MERKBLATT So sichern sich Ehepartner ab Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews136, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

vz news 136 / Juni 2023 Seite 5 Konto oder Wertschriften? Teilen Sie Ihr Geld sinnvoll auf Steuern und Inflation nagen an den Ersparnissen, die auf Konten liegen. Wer Verluste vermeiden will, sollte sein Geld jetzt effizient strukturieren. DANIEL RUCH Anlageexperte daniel.ruch@vzch.com Tel. 031 329 26 26 Schweizer und Schwei zer innen halten riesige Barreserven auf Bank konten. Heute verliert dieses Geld laufend an Wert, weil die Teuerung höher ist als der Zinsertrag. Zieht man auch die Einkommensund Vermögenssteuern ab, schrumpfen die Ersparnisse bedenklich. Darum ist es wichtiger denn je, sein Geld gut zu organisieren. f Privatkonto: Ein halber Jahreslohn genügt, um den Lebensunterhalt zu decken. Er bleibt auf dem Privatkonto – am besten bei einer Bank, bei der Konto und Zahlungsverkehr kostenlos sind und das Geld ohne Einschränkung abgehoben werden kann. f Sparkonto: Hier ist ein halber bis ein ganzer Jahreslohn angemessen, denn in der Regel gilt eine Rückzugsfrist von einigen Monaten. Dieses Geld sollte marktgerecht verzinst werden. Wechseln Sie zu einer Bank, die Ihnen faire Zinsen für Ihr Geld bietet. Einen Vergleich finden Sie hier: www.vzch.com/ zinsvergleich ETF-Sparplan: So bleibt mehr Geld zum Leben Basis: Startkapital 150‘000 Franken, monatliche Einzahlung 500 Franken, Ausgewogener ETF-Sparplan, Erträge werden reinvestiert (thesauriert), erwartete Rendite 3,5 Prozent (vorschüssig); Angaben in Franken Die übrigen Ersparnisse sollte man nicht auf einem Bankkonto liegen lassen, sondern möglichst ertragreich anlegen und die Vorsorge damit verbessern: f Festgelder: Wer eine grössere Investition plant, kann diesen Betrag für ein paar Monate bis zehn Jahre fest anlegen. Bei einem Festgeld mit zum Beispiel einem Jahr Laufzeit gibt es aktuell rund 1,5 Prozent Zins. f Wertschriften: Stehen keine Investitionen an, sollte man Ersparnisse, auf die man länger nicht angewiesen ist, in Wertschriften anlegen. Eine marktgerechte Rendite ist für die meisten ideal. Dafür eignen sich ETF am besten: Ihre Rendite liegt nahe an der Marktrendite, und sie sind günstig und trans parent. Oft ist es am einfachsten, in einen ETF-Sparplan einzuzahlen, der die Erträge laufend reinvestiert (siehe rechts). Dazu ein Beispiel: Wer mit 150’000 Franken startet und monatlich 500 Franken Sparen mit ETF-Sparplan: 10 Jahre 20 Jahre Vermögen am Start 150’000 150’000 Summe monatl. Einzahlungen 60’000 120’000 Rendite ohne Zinseszins 62’098 144’866 Zinseszins 11’208 56’481 Vermögen nach 10/20 Jahren 283’306 471’347 einzahlt, hat bei einer Rendite von 3,5 Prozent nach 10 Jahren 283’306 Franken; nach 20 Jahren sind es 471’347 Franken – mehr als dreimal so viel wie beim Start (Tabelle oben). f Säule 3a: Wer mit ETF vorsorgt, sollte möglichst Anfang Jahr den Maximalbetrag von 7056 Franken einzahlen. So kommen bis zur Pensionierung Tausende Franken mehr zusammen. Sie möchten Ihr Geld besser organisieren und sicher anlegen? Bestellen Sie das Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ Vermögens­ Zentrum (Seite 24). MERKBLATT Konto oder Wertschriften? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews136, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). NEU So bauen Sie langfristig ein Vermögen auf Professionelle Investoren wie Pensionskassen meiden aktive Anlagefonds, weil sie viel kosten und oft schlechter abschneiden als der Markt. Sie richten ihre Anlagen konsequent auf ein langfristiges Wachstum aus und setzen passive Indexfonds wie ETF ein. An dieser Strategie können sich auch private Sparer und Anleger orientieren, um langfristig Vermögen aufzubauen. Besonders bewährt haben sich ETF-Sparpläne. Wer regelmässig einzahlt, kauft bei tiefen Kursen mehr Fondsanteile, bei hohen weniger. Über die Jahre gleicht sich das aus, und man kommt auf einen guten Durchschnittspreis. Darum kann man jeder zeit mit einem Sparplan starten – unabhängig davon, ob die Börsenkurse hoch oder tief sind. Der Wert des Guthabens kann schwanken, dafür ist der langfristige Ertrag in der Regel höher als der eines Sparkontos. Wichtig: Wählen Sie einen flexiblen Sparplan ohne feste Laufzeit. Denn so entscheiden Sie, wie viel Sie einzahlen wollen. Achten Sie auch darauf, dass die Bezüge kostenlos sind. MERKBLATT ETF-Sparpläne: Gut zu wissen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews136, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

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