Seite 8 vz news 144 / Februar 2025Kurz nachgefragtIm Gespräch mit einer VZ-ExpertinNachlass, Pensionierung, Hypotheken: Jedes Jahr informieren sichmehr als 25’000 Kundinnen und Kunden im VZ VermögensZentrum.Hier beantwortet eine Spezialistin Fragen von Leserinnen und Lesern.STEPHANIE KÖPFLI LOSERNiederlassungsleiterin Badenstephanie.koepfliloser@vzch.comMeine Bank senkt die Sparzinsen schon wieder.Wie kann ich mehr aus meinem Geld machen?Ihnen bleiben noch 15 Jahre bis zurPensionierung. Da mag es unnötigscheinen, sich mit diesem komplexenAusweis auseinanderzusetzen. VersuchenSie es trotzdem: Darin steht, wieviel Geld Sie bis 65 voraussichtlich ansparenund wie hoch Ihre Rente seinwird. Nur so wissen Sie, ob Ihr Einkommennach der Pensionierung reicht,oder ob Sie mehr Geld auf die Seite legenmüssen. Wenn Sie erst kurz vor der Pensionierungmerken, dass es knapp wird,bleibt keine Zeit mehr, um die Lückezu schliessen. Ihr Ausweis zeigt auch,wie Sie bei einem Unfall oder einerschweren Krankheit geschützt sind.Das Sparkonto verdient seinen Namenschon länger nicht mehr. Auf einemschlecht verzinsten Konto verliert dasGeld über die Jahre an Wert, weil dieTeuerung höher ist als der Zinsertrag.Zieht man noch die Einkommens- undVermögenssteuern ab, schrumpfen dieErsparnisse bedenklich. Darum ist eswichtiger denn je, seine Finanzen effizientzu organisieren.Tipp: Geld für den kurzfristigenBedarf gehört auf ein Privatkonto. Darunterfallen der Lebensunterhalt, regelmässigeZahlungen und geplante Anschaffungen.Für mittelfristige Reserveneignet sich ein Sparkonto, das Ihr Guthabenfair verzinst. Es lohnt sich, dieZinsen zu vergleichen (mehr dazu aufSeite 17). Das Geld, das Sie längereZeit nicht benötigen, legen Sie in Wertschriftenan, zum Beispiel in Indexfondsoder ETF. Die tiefen Gebühren helfenbeim Vermögensaufbau. Den perfektenEin stiegs moment gibt es nicht. Um Vermögenaufzubauen, braucht es einelangfristige Sicht, darum ist der besteMoment immer genau jetzt. Einen TeilIhrer Ersparnisse können Sie für freiwilligeEinzahlungen in die Pensionskasseund die Säule 3a nutzen. Damitverbessern Sie Ihre Vorsorge und sparengleichzeitig Steuern.MERKBLATTKonto oder Wertschriften?Bestellen Sie das kostenlose Merkblattmit der Bestellkarte oder online unterwww.vzch.com/vznews144, oderrufen Sie einfach an (siehe Seite 24).Warum soll ich mich mit dem Vorsorgeausweisherumschlagen – vieles ist ja nur Spekulation?Tipp: Legen Sie Ihren Pensionskassen-Ausweis nicht einfach weg, wenn er inden nächsten Wochen in Ihrem Briefkastenlandet. Fragen Sie eine Fachperson,wenn Sie etwas nicht verstehen.Eine Lesehilfe bietet das Merkblatt zumThema (siehe Kasten unten).MERKBLATTSo lesen Sie IhrenPensionskassenausweisBestellen Sie das kostenlose Merkblattmit der Bestellkarte oder online unterwww.vzch.com/vznews144, oderrufen Sie einfach an (siehe Seite 24).Was soll falschsein an einerLebensversicherung?Eine Lebensversicherung kann für vieleErwerbstätige sinnvoll sein, um sichbesser abzusichern. Denn ein Unfalloder eine schwere Krankheit kann sieund ihre Familie schnell in finanzielleSchwierigkeiten bringen. Die Leistungenaus AHV und Pensionskasse reichenoft nicht aus, um den fehlendenLohn zu ersetzen und den Lebensstandardzu halten. Trotzdem sollteman vorsichtig sein, welche Versicherungman abschliesst. Versichererverkaufen gerne gemischte Lebensversicherungen,weil sie sehr gut daranverdienen. Solche Policen vermischenden Risikoschutz mit dem Sparprozess.Nach Abzug aller Kosten landet meistensnur ein bescheidener Teil im Spartopfder Versicherten. Und wer vorzeitigaussteigen will, kann viel Geld verlieren.Tipp: Lassen Sie sich keine gemischteLebensversicherung verkaufen.Machen Sie eine Vorsorge-Analyse. Siezeigt, wie Sie und Ihre Familie beieinem Schicksalsschlag abgesichert sind(siehe Seite 16 unten). Lücken könnenSie dann immer noch mit einer reinenRisikolebensversicherung schliessen.Die Unterschiede zwischen den Anbieternsind gross – vergleichen Sie diePrämien darum sorgfältig.MERKBLATTNEULebensversicherungen –darauf muss man achtenBestellen Sie das kostenlose Merkblattmit der Bestellkarte oder online unterwww.vzch.com/vznews144, oderrufen Sie einfach an (siehe Seite 24).
vz news 144 / Februar 2025 Seite 9Steuererklärung und Eigenheim:Diese Fehler kosten unnötig GeldIn manchem Eigenheim steckt viel Potenzial, um Steuern zu sparen. Man muss esaber richtig nutzen. Renovationen sind ein besonders starker Hebel dafür.Viele Eigenheimbesitzerinnenund -besitzer verpassenes, ihre Steuerbelastung zureduzieren. Wegen unnötigerFehler bezahlen sie überJahre zu viel: Fehlende BelegeWerterhaltende Arbeitendarf man abziehen. Vielemerken aber erst beim Ausfüllender Steuererklärung,dass sie ihre Ausgaben garnicht belegen können.Tipp: Bewahren Sie alleRechnungen auf. Wenn Belegefehlen oder unvollständigsind, kann man nur diePauschale abziehen. Falsche AbzügeOft muss man sich mit demSteueramt streiten, ob eineAusgabe werterhaltend undabzugsfähig ist. Hilfreichsind Listen der Kantone, diezeigen, was man abziehendarf. Mit Fotos vor und nachdem Umbau lassen sich dieKosten besser belegen.Tipp: WertvermehrendeAusgaben können Sie nichtabziehen. Bewahren Sie dieBelege aber auf. Beim Liegenschaftsverkaufkann manso die Grundstückgewinnsteuerherabsetzen lassen. Keine PlanungWer grössere Renovationenauf mehrere Jahre aufteilt,kann viel Steuern sparen.Werter haltende Kosten darfman nämlich nur im Jahrgeltend machen, in dem sieumgesetzt wurden. Übersteigensie das steuerbare Einkommen,kann man nureinen Teil abziehen. Das Ehepaarim Beispiel darf 2025nur 120’000 Franken abziehen,obwohl es 130’000 Frankeninvestiert hat (unten).Tipp: Kleinere Arbeitensollten Sie auf ein Kalenderjahrkonzen trieren. In denübrigen Jahren profitieren Siedann vom Pauschalabzug. Energie-MassnahmenDie Kosten energetischer Sanierungenwerden oft falschaufgeteilt. Richtig ist: Abzugsfähigist nur, was nichtMERKBLATTTipps zum SteuernsparenBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder onlineüber www.vzch.com/vznews144, oder rufenSie an (siehe Seite 24).mit Fördergeldern bezahltwurde. Man kann die Kostenüber drei Jahre gestaffelt inAbzug bringen, falls sie dassteuerbare Einkommen übersteigen.Das Paar im Beispielkann 2026 120’000 Frankenabziehen. 2027 folgen dierestlichen 30’000 Franken.Wichtig: Falls der Eigenmietwertabgeschafft wird,darf man die Kosten für denUnterhalt und je nach Kantonauch für Energie-Massnahmennicht mehr abziehen.Sie wollen möglichstviel Steuern sparen?Bestellen Sie das Merkblatt(oben) oder kommen Sie insVZ (siehe Seite 24).Renovationen: Welche Arbeiten sind wann steuerlich abzugsfähig?Beispiel: Ehepaar mit 3-Familienhaus; 120’000 Franken steuerbares Einkommen; Renovationen: 40’000 Frankenwertvermehrend, 130’000 Franken werterhaltend, 150’000 Franken Energiespar-Massnahmen (in Franken)Abzüge pro Steuerperiode2025 2026 2027Einkommen vor Renovation 120’000 120’000 120’000Wertvermehrende Arbeiten (total 40’000) 1 0 0 0Werterhaltende Arbeiten (total 130’000) 2 –130’000 0 0Energiespar-Massnahmen (total 150’000) 3 0 –120’000 –30’000Steuerbares Einkommen 0 0 90’0001 Beim Verkauf können sie bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten vom Gewinn abgezogen werden.2 Werterhaltende Massnahmen müssen im gleichen Steuerjahr geltend gemacht werden.3 Solche Kosten kann man auf bis zu drei Steuerjahre verteilen, falls sie das steuerbare Einkommen übersteigen.Aktien, ETF,Kryptos: Dasgilt bei denSteuernWer Geldanlagen mit Gewinnverkauft, muss diesenin der Regel nicht versteuern.Umgekehrt darf man Kursverlustenicht vom steuerbarenEinkommen abziehen.Steuerpflichtig sind aber dieErträge auf Geldanlagen:f Bei Aktien fallen auf denDividenden Steuern an. EinigeFirmen zahlen danebenauch Kapitalrückzahlungenaus. Diese sind steuerfrei.f ETF und andere Fondsgenerieren Dividenden oderZinserträge. Diese muss manversteuern – unabhängig davon,ob sie ausgeschüttetoder reinvestiert (thesauriert)werden. In der Kursliste derEidgenössischen Steuerverwaltungsteht, welche Erträgesteuerbar sind.f Bitcoin, Ether und andereKryptowährungen werdensteuerlich ähnlich behandeltwie Aktien undausländische Währungen.Auf die Gewinne aus demKauf und Verkauf fallenmeistens keine Steuern an.Verluste kann man nicht abziehen.Wer aber aus Mining,Staking oder LendingErträge erwirtschaftet, mussdarauf Steuern bezahlen.MERKBLATTSteuern aufGeldanlagenBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder onlineunter www.vzch.com/vznews144, oder rufenSie an. Sie finden alleKontakte auf Seite 24.
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