Seite 16 vz news 144 / Februar 2025Praxistipps: Familie, Lebenspartner, EinkäufeWas muss ich unterschreiben, damit meineLebenspartnerin eine Rente bekommt?Es kommt immer wieder vor, dass einePensionskasse den Hinterbliebenennichts zahlt, wenn die versicherte Personnicht verheiratet war. Für den überlebendenPartner ist es ein weitererSchock, wenn es zum Beispiel heisst:«Aufgrund fehlender Voraussetzungenbesteht kein Anspruch auf Hinterlassenen-Leistungen.»Im Gegensatz zuEheleuten haben Unverheiratete keinenAnspruch auf Leistungen aus der AHV,der obligato rischen Unfallversicherungoder der Pensionskasse des verstorbenenPartners. Unter bestimmten Voraussetzungenkönnen Pensionskassen eineRente auszahlen. Doch selbst wennman jahrelang zusammenlebt und sogargemeinsame Kinder hat, kann derüberlebende Partner leer ausgehen,wenn sich ein Paar nicht rechtzeitiggegenseitig abgesichert und die entsprechendenFormulare ausgefüllt hat.Tipp: Pensionskassen haben unterschiedlicheRegelungen. Studieren Siedarum die Reg le mente Ihrer Vorsorge-Einrichtungen genau und fragen Sieeine Fachperson, wenn etwas unklar ist.Oft ist eine Anmeldung zu Lebzeitennotwendig, damit der Lebenspartnerim Todesfall begünstigt werden kann.Informieren Sie Ihre Pensionskasse darüber,dass Sie Ihre Partnerin begünstigenmöchten – und zwar schriftlich,wenn Sie wollen, dass Ihre Wünscheberücksichtigt werden.Reichen die Renten aus AHV und Pensionskasse,wenn mir etwas passiert?Die Höhe der Renten hängt vor allemdavon ab, ob das Einkommen als Folgeeiner schweren Krankheit oder einesUnfalls wegfällt. Beide Risiken sindsowohl durch die AHV/IV als auchdurch die berufliche Vorsorge (BVG/UVG) abgedeckt. Die finanzielle Lückeist besonders gross, wenn die versichertePerson wegen einer Krankheit invalidwird oder stirbt. Bei einem Unfall istdie Absicherung in der Regel besser. Jenach Situation reichen die Leistungenauch dann nicht, um den gewohntenLebensstandard zu halten.Tipp: Die wenigsten wissen, wie siedastehen, wenn sie invalid werden odersterben. Vor allem 30- bis 50-Jährigesollten prüfen, wie sie und ihre FamilieMERKBLATTKonkubinat: Das solltenLebenspartner wissenBestellen Sie das kostenlose Merkblattonline unter www.vzch.com/vznews144. Oder rufen Sie an. Siefinden alle Kontakte auf Seite 24.bei Krankheit und Unfall abge sichertsind. Lassen Sie darum Ihre Vorsorgevon einer Fachperson analy sieren.Einen guten Anhaltspunkt bietet dieAnalyse des VZ. Sie zeigt zum Beispiel,wie viel Geld Ihrer Familie bleibt, wennSie nicht mehr für sie sorgen können(siehe Kasten unten).ANALYSEVorsorge überprüfenDas VZ prüft, mit welchen LeistungenSie und Ihre Familie bei Tod oder Invaliditätrechnen können. BestellenSie Ihre persönliche Analyse unter:www.vzch.com/vorsorge-analyseOder rufen Sie an: 044 207 27 27Sind Nachzahlungenin die Säule 3a auchnach 60 möglich?Der Bundesrat hat beschlossen, dass abdiesem Jahr Nachzahlungen in dieSäule 3a möglich sind. Das bedeutet:Wer in gewissen Jahren nur einen Teiloder gar nichts einzahlt, kann das inZukunft nachholen. Das gilt auch fürüber 60-Jährige. Sie müssen aber beachten,dass sich Einkäufe und Bezügeaus der Säule 3a nicht überschneiden.Viele teilen ihre Guthaben auf mehrereGefässe auf, um sie in den Jahren umdie Pensionierung nach und nach aufzulösen.Ein gestaffelter Bezug kannsteuerlich sehr attraktiv sein. Sobaldjemand das erste Mal Geld aus einem3a-Gefäss bezieht, sind keine freiwilligenEinkäufe mehr möglich.Wichtig: Es gelten weitere Einschränkungen.Nachzahlungen sindhöchstens während zehn Jahren möglich.2024 und früher entstandene Lückenkönnen nicht nachgeholt werden.Die ersten Einkäufe sind 2026 möglich– für die 2025 verpassten Einzahlungen.In dem Jahr, für das die Beitragslückegeschlossen werden soll, undim Jahr, in dem man einzahlen will,muss man ein AHV-pflichtiges Einkommenhaben. Vor jedem freiwilligenEinkauf muss man zuerst den ordentlichen3a-Jahresbeitrag einzahlen. FürErwerbstätige mit Pensionskasse sinddas aktuell 7258 Franken. Selbstständigerwerbendekönnen sich nur mitdiesem «kleinen Beitrag» einkaufen –auch wenn ihre Lücke grösser ist.MERKBLATTNachträglich in dieSäule 3a einzahlenNEUBestellen Sie das kostenlose Merkblattmit der Bestellkarte oder online unterwww.vzch.com/vznews144, oderrufen Sie einfach an (siehe Seite 24).
vz news 144 / Februar 2025 Seite 17Staffelzinsen und Strafgebühren:Stossende Methoden der BankenAnalysen zeigen, dass Banken nirgendwo so viel an Privatkunden verdienen wie in derSchweiz. Offenbar nehmen Kunden tiefe Zinsen und hohe Gebühren einfach in Kauf.KOLUMNEUnkraut undBlumenANDREAS AKERMANNBank- und Anlageexperteandreas.akermann@vzch.comTel. 044 207 27 27Den wenigsten Sparerinnenund Sparern ist bewusst, dasssie von vielen Banken mitscheinbar attraktiven Sparzinsenangelockt werden.Diese Zinsen gelten aber nurfür einen Teil der Ersparnisse;der Rest wird schlechteroder gar nicht verzinst.Das nennt sich Staffelzins.Dazu ein Beispiel: EineFrau hat 270’000 Frankenauf dem Sparkonto. Bei derBank A bekommt sie für dieersten 100’000 Franken0,5 Prozent Zins, für denRest nichts. Bei der Bank Bwird ihr ganzes Guthabenmit 0,5 Prozent verzinst. In20 Jahren wächst der Anfangsbetragdurch Zins undZinseszins bei der Bank Aauf rund 280’000 Franken.Bei der Bank B sind es298’000 Franken – 18’000Franken mehr, die der Sparerinzur Verfügung stehen.Tipp: Wenn man 10oder 20 Jahre lang spart,machen schon kleine ZinsunterschiedeTausende vonFranken aus. Vergleichen Siedarum die Zinssätze derBanken. Eine aktuelle Übersichtfinden Sie hier: www.vzch.com/zinsvergleichTransfergebührensind ein ÄrgernisSo viel kostet der Transfer von WertschriftenGebühren für die Übertragung von Wertschriften zu einer anderenBank (Mindestgebühr pro Titel); Reihenfolge nach GebührenFinanzdienstleisterBank ZweiplusZürcher KantonalbankUBSPostfinanceMigros BankRaiffeisenSwissquoteAargauische KantonalbankVZ DepotbankTransfergebühr pro TitelQuelle: Konsumenten-Zeitschrift SALDO 03/2024 (Auszug)162.15 CHF108.10 CHF108.10 CHF108.10 CHF108.10 CHF86.50 CHF54.05 CHF54.05 CHF0.00 CHFMERKBLATTZinsen undBankgebührenBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder online:www.vzch.com/vznews144. Oder rufenSie an. Sie finden alleKontakte auf Seite 24.Für das Wertschriftendepotund den Handel mit Wertschriftenverlangen vieleBanken horrende Gebühren.Jahr für Jahr geht es umTausende von Franken – oftfressen diese Kosten dieganze Anlagerendite auf.Das zu ändern, wäre einLeichtes, wenn nicht praktischalle Banken ihren Kundenden Wechsel mit hohenStrafgebühren erschwerenwürden, auf die auch nochdie Mehrwertsteuer anfällt.Ein Vergleich desSchweizer KonsumentenmagazinsSaldo zeigt: Nureine Bank verlangt keine solchenStrafgebühren – beiden anderen fallen bis zu162 Franken pro Titel an(Tabelle). Das bedeutet: DerTransfer eines Wertschriftendepotsmit 20 Titeln kostetje nach Bank null, 1081,1730, 2162 oder 3243 Franken.Das ist stossend.Tipp: Weil die Unterschiedezwischen den Bankenso gross sind, zahlt sichein Wechsel trotz Strafgebührenaus – oft schon imersten Jahr. Prüfen Sie darum,ob auch Sie zu viel bezahlen:www.vzch.com/bankgebuehren-checkSie wollen mehr ausIhrem Geld machen?Bestellen Sie das Merkblatt(oben) oder sprechen Sie miteiner erfahrenen Fachpersonim VZ (siehe Seite 24).MARK DITTLIGründer der Finanzplattform«The Market NZZ»Wenn Sie in Aktien investieren,kennen Sie wahrscheinlichdas Gefühl: Nach einemKauf entwickelt sich derKurs nicht wie erhofft, undirgendwann sitzen Sie auf20 Prozent Verlust. «Machtnichts, das ist temporär»,sagen Sie sich. Doch derKurs dümpelt weiter, undIhr Verlust wird grösser. «Zudiesem Preis verkaufe ichauch nicht mehr», sagen Siesich. Auf diese Weise sammelnsich Leichen im Portfolioan. Schliesslich werdendie Verluste erst dann real,wenn man verkauft, redetman sich ein.Das ist ein häufiger,durch das Phänomen derVerlustangst begründeterDenkfehler: Es ist erwiesen,dass ein Verlust emotionalmehr Schmerzen verursacht,als ein äquivalenter GewinnFreude bereitet. Anleger haltendeshalb oft an Verlierernfest und trennen sich zu frühvon Gewinnern.«Das ist, wie wenn mandas Unkraut giesst und dieBlumen schneidet», pflegteInvestor Peter Lynch zu sagen.Was für den Garten gilt,sollte auch für das Portfoliogelten: Unkraut gehört weg,Blumen sollen gedeihen.www.themarket.ch
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