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vznews, Schweiz deutsch, Februar 2023, Ausgabe 134

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Die vz news informieren fünfmal jährlich über aktuelle Finanzthemen. Das kostenlose Magazin beantwortet Fragen zu Hypotheken, Geldanlagen, zur Pensionierung oder zum Nachlass.

Seite 16 vz news

Seite 16 vz news 134 / Februar 2023 Praxistipps: Saron, AHV, Gütertrennung Wie hoch sind die Kosten, wenn man eine Saron-Hypothek vorzeitig kündigen muss? Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer ihr Eigenheim verkaufen und ihre Hypothek vorzeitig kündigen müssen – etwa wegen einer beruflichen Veränderung, Scheidung oder Krankheit. In so einem Fall verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung: f Bei einer Festhypothek sind das schnell einmal mehrere Zehntausend Franken. Neben der Marge müssen Sie der Bank auch den Zinsverlust bezahlen, der ihr bei der Wiederanlage der zurückbezahlten Summe entsteht. Wenn die Bank in der Restlaufzeit einen Gewinn erzielt, gehört er Ihnen – die wenigsten Banken werden den Gewinn aber an Sie weitergeben. f Bei Geldmarkthypotheken (Saron) ist ein vorzeitiger Ausstieg dagegen günstiger. Sie müssen in der Regel nur die im Rahmenvertrag vereinbarte Marge für die Restlaufzeit bezahlen. Darum ist die Vorfälligkeitsentschädigung kein Grund, um auf eine Geldmarkthypothek zu verzichten. Tipp: Studieren Sie das Kleingedruckte, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Banken regeln die Vorfälligkeitsentschädigung bei Geldmarkthypotheken unterschiedlich. Und schliessen Sie eine Festhypothek nur bei einer Bank ab, die eine positive Differenz auszahlt, wenn der Zins für die Wiederanlage der zurückbezahlten Summe höher ist als der Hypothekarzins. So macht es etwa das VZ. Gütertrennung statt Errungenschaft – wann kann sich der Wechsel lohnen für Ehepaare? Der Güterstand entscheidet beim Tod eines Ehepartners, welcher Teil des Vermögens in seinen Nachlass fällt und unter den Erben aufgeteilt wird – oder bei einer Scheidung, was wem gehört. Die meisten Paare leben in einer Errungenschaftsbeteiligung. Die Errungenschaft ist der Teil des Vermögens, den sie während der Ehe erwirtschaftet haben – meistens auch das Eigenheim. Bei der Gütertrennung vermischen sich ihre Vermögen bei Tod oder Scheidung nicht: Jedem gehört das, was er in die Ehe einbringt und was er während der Ehe erwirbt. Tipp: Die Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn man zum Beispiel MERKBLATT Saron- oder Festhypothek? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews134, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24. MERKBLATT Erbvertrag und Co: So regeln Sie alles Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews134, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24. ein zweites Mal heiratet. Dann ist die Vermischung der Vermögen oft nicht erwünscht. In Kombination mit einer Vor- und Nacherbschaft können Ehepartner so dafür sorgen, dass ihr Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehepartners in der Familie des zuerst verstorbenen Partners bleibt. Die erste AHV-Rente aufschieben – was muss ich tun? Wer das Pensionierungsalter erreicht, erhält nicht automatisch Geld von der AHV. Für die erste Rente muss man sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Man kann die Rente aber auch um ein bis fünf Jahre aufschieben. Dadurch gibt es einen lebenslangen Zuschlag auf die Rente. Bei einem Jahr Aufschub sind es zum Beispiel 5,2 Prozent, bei fünf Jahren 31,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente aufschieben möchten, brauchen Sie eine Aufschuberklärung. Kreuzen Sie im Anmeldeformular für die Altersrente die entsprechende Rubrik an. Sie brauchen sich noch nicht auf eine definitive Aufschubdauer festzulegen: Die Rente können Sie später jederzeit abrufen. Wichtig: Sie müssen die Ausgleichskasse spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters über den Aufschub informieren. Diese Anmeldefrist sollten Sie nicht verpassen. Schicken Sie das Formular rechtzeitig und eingeschrieben an die Ausgleichskasse. Bewahren Sie die Postquittung auf. Sonst kann es sein, dass Sie die fristgerechte Anmeldung des Aufschubs nicht beweisen können. In diesem Fall erhalten Sie zwar rückwirkend die AHV-Renten ausbezahlt, die Sie seit 65 zugut hatten – aber ohne Verzugszins und ohne den Zuschlag für den Aufschub. Falls die Ausgleichskasse den Aufschub nicht bestätigt, fragen Sie darum sicherheitshalber besser nach. MERKBLATT Erwerbstätig nach 65 Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt per Post oder über www.vzch.com/ vznews134, oder rufen Sie an. Alle Kontakte finden Sie auf Seite 24.

vz news 134 / Februar 2023 Seite 17 Sparkonto: Es lohnt sich wieder, die Zinsen zu vergleichen Die Sparzinsen sind nach wie vor mickrig – aber nicht bei allen Banken: Heute sollten Sparerinnen und Sparer wieder hinschauen, wie viel ihnen gutgeschrieben wird. KOLUMNE Der Nutzen von Prognosen Eine aktuelle Analyse des VZ zeigt: Schweizer Haushalte häufen vor der Pensionierung durchschnittlich rund 270’000 Franken Liqui dität auf Konten an. Das ist viel mehr als nötig und sinnvoll, denn die Inflation, tiefen Zinsen und hohen Steuern nagen an den Spar ein lagen. Wer seine Erspar nisse schützen will, muss jetzt handeln: f Den Teil der Ersparnisse, den man nicht braucht, sollte man langfristig in Wertschriften anlegen – auch wenn das bedeutet, höhere Risiken einzugehen. f Der Rest der Ersparnisse bleibt als Reser ve auf dem Sparkonto, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Auch dieser Teil soll marktgerecht verzinst werden, damit nach Abzug aller Kosten und der Inflation möglichst etwas übrig bleibt. Bei vielen Banken werfen Sparkonten nach wie vor wenig bis nichts ab. Grossbanken verzinsen Spargelder mit durchschnittlich 0,08 Prozent. Der Zinssatz der VZ Depotbank beträgt 0,6 Prozent – also fast 8-mal so viel. Damit bekäme ein durchschnitt licher Haushalt pro Jahr rund 1400 Franken mehr Zins. Werfen Sie kein Geld aus dem Fenster Tipp: Vergleichen Sie konsequent die Zinsen und wechseln Sie zu einer Bank, die Ihnen für Ihre Ersparnisse mehr bietet. Viele Sparerinnen und Sparer haben genug davon, Geld aus dem Fenster zu werfen, scheuen aber den Aufwand. Für sie hat das VZ einen kostenlosen «Zügelservice» eingerichtet (Aktion oben). Sparkonto: Viele Banken zahlen kaum Zinsen Die VZ Depotbank verzinst Ersparnisse von 270’000 Franken mit 1620 Franken pro Jahr. Das ist fast 8-mal so viel wie der Durchschnitt der 5 grössten Schweizer Banken (Kenntnisstand: 4.1.2023). Ø Zinssatz Zins pro Jahr 1 Raiffeisen Zürich 0,10% 2 270 CHF Credit Suisse 0,01% 3 25 CHF Postfinance 0,04% 3 100 CHF Zürcher Kantonalbank 0,25% 4 688 CHF UBS 0,00% 0 CHF Ø grösste Banken 0,08% 217 CHF VZ Depotbank 0,60% 1’620 CHF × 7,5 1 Spareinlagen 270’000 CHF, Durchschnitt 6500 befragte Haushalte 2 0,2% bis 100’000 CHF auf Mitglieder-Sparkonten 3 Credit Suisse 0,01% bis 250’000 CHF; Postfinance 0,4% bis 25’000 CHF ab 1.2.2023, darüber 0% 4 0,5% bis 25’000 CHF; 0,25% von 25’000 bis 250’000 CHF; darüber 0% AKTION NEU «Zügelservice» für Ihr Sparkonto Sie möchten zu einer Bank wechseln, die Ihre Ersparnisse angemessen verzinst, scheuen aber den Aufwand oder das Gespräch mit Ihrer Bank? Für Sie hat das VZ einen kostenlosen «Zügelservice» eingerichtet. Rufen Sie an (Kontakte auf Seite 24), oder registrieren Sie sich: www.vzch.com/ sparkonto-transfer Alles Weitere erledigt das VZ für Sie – damit Ihre Ersparnisse mehr abwerfen. Übrigens: Für viele ist die VZ Depotbank eine echte Alternative zu ihrer Hausbank. Sie bekommen mehr Zins, zahlen keine Gebühren für ihr Privatkonto und erledigen Zahlungen gratis. Sie sparen jedes Jahr Tausende Franken an Depotgebühren, und der Handel mit Wertschriften ist bis zu 70 Prozent günstiger. Im VZ Finanzportal können sie auch ihre Hypotheken und Versicherungen laufend überwachen und behalten den Überblick über ihre Steuern. Sie möchten mehr für Ihr Geld? Kommen Sie ins VZ in Ihrer Nähe (Seite 24) oder lernen Sie das VZ Finanz portal kennen: www.vzch.com/ vz-finanzportal MARK DITTLI Chefredaktor der Finanzplattform «The Market NZZ» Neues Jahr, neuer Blick in die Kristallkugel: Zu jedem Jahreswechsel überbieten sich die Auguren der Banken gegenseitig mit Vorhersagen. Auf die Kommastelle prognostizieren sie, was mit den Aktienkursen, den Zinsen, dem Ölpreis oder dem Dollar geschehen wird. Bei allem Respekt für ihre Arbeit: Das bringt nichts. Die Finanzmärkte sind viel zu komplex, als dass man ihren Verlauf punktgenau vorhersagen könnte. Meist sind die Prognosen noch mit Aussagen wie «wir erwarten Volatilität» oder «die Ungewissheit ist gross» garniert. Das ist genauso nutzlos; die Zukunft ist immer ungewiss. «Es gibt zwei Arten von Prognostikern», sagte der Ökonom John Kenneth Galbraith einst: «Die, die nichts wissen, und die, die nicht wissen, dass sie nichts wissen.» Zerbrechen Sie sich also nicht den Kopf mit dem Versuch, die Zukunft vorherzusagen. Wichtiger ist es sicherzustellen, dass Ihr Wertschriftendepot robust und für verschiedene Szenarien gerüstet ist. www.themarket.ch

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