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vznews, Schweiz deutsch, April 2025, Ausgabe 145

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Seite 8 vz news 145 / April 2025Kurz nachgefragtIm Gespräch mit einer VZ-ExpertinNachlass, Pensionierung, Hypotheken: Jedes Jahr informieren sichmehr als 25’000 Kundinnen und Kunden im VZ VermögensZentrum.Hier beantwortet eine Spezialistin Fragen von Leserinnen und Lesern.VITTORIA GUERNIERPensionierungsexpertinvittoria.guernier@vzch.comWir haben geerbt, aber noch nichts bekommen:Müssen wir das Steueramt informieren?Ja: Es ist wichtig, dass Sie die Steuerbehördeüber die Erbschaft informieren.Sie und auch die anderen Erbinnenund Erben müssen in Ihren Steuererklärungenangeben, dass Sie in der Steuerperiodean einer unverteilten Erbschaftbeteiligt waren. Zuerst muss Ihre Familieder Steuerbehörde eine Steuererklärungper Todestag der verstorbenenPerson einreichen, zusammenmit einem Inventar des Nachlasses.Den wenigsten Erbinnen undErben ist bewusst, dass die Steuerpflichtbereits am Tag nach dem Toddes verstorbenen Menschen beginnt.Jede und jeder muss das Vermögen, dasam Jahresende vorhanden war, und dieErträge darauf seit dem Todestag anteilsmässigdeklarieren. Ihr Anteil entsprichtihrer Erbquote. Zum VermögenDie AHV-Renten für Ehepaare sindplafoniert. Eheleute bekommen höchstens150 Prozent der Maximalrente fürAlleinstehende, also maximal 3780Franken pro Monat. Nach einer Scheidungwären es bis zu 5040 Franken.Trotzdem: Die Plafonierung der AHV-Renten durch eine Scheidung zu umgehen,ist ein sehr fragwürdiger Schritt.Bedenken Sie: Im Gegensatz zu Verheiratetenhaben Unverheiratete keinengesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungender AHV, der obligatorischenUnfallversicherung und derPensionskasse des verstorbenen Partners.Und sie sind nicht erbberechtigt.gehören auch die Schulden der verstorbenenPerson, zum Beispiel derHypothekarkredit.Tipp: Sie können Ihre Familie entlasten,indem Sie in Ihrem Testamentoder einem Erbvertrag eine Willensvollstreckerineinsetzen. Sie erstellt das Inventarder Vermögensteile, kümmertsich um Konten, Policen und Vorsorgegeldersowie um die Steuererklärung perTodestag. Und sie erstellt die Steuerausweiseüber die unverteilte Erbschaft.MERKBLATTWillensvollstreckungBestellen Sie das kosten lose Merkblattmit der Bestellkarte oder online überwww.vzch.com/vznews145. Oderrufen Sie an (siehe Seite 24).Kann man die Heiratsstrafe in der AHV mit einerScheidung vor der Pensionierung umgehen?Tipp: Wenn Sie Ihre Renten aufbessernmöchten, nutzen Sie besser dievielen Möglichkeiten, die der Gesetzgeberzur Verfügung stellt. Die wichtigstenAnsatzpunkte sind die Vorsorge,Steuern, Geldanlagen undImmobilien. Nützliche Tipps findenSie auch im Merkblatt (unten).MERKBLATTSo retten Sie Ihre RenteBestellen Sie das kosten lose Merkblattmit der Bestellkarte oder online überwww.vzch.com/vznews145. Oderrufen Sie an (siehe Seite 24).Pensionierung: Wassind die wichtigstenEntscheidungen?Was man bei der Pensionierung entscheidet,gilt in der Regel für den Restdes Lebens. Das sind die wichtigstenFragen.f Wie viel brauche ich? Viele wissennicht, wie viel Einkommen sie brauchen,um ihren Lebensstandard nach65 zu halten. Berechnen Sie Ihren Bedarfim Voraus – und zwar richtig!f Wann höre ich auf? Mit 65 in Pensiongehen, vorher aufhören oder längerarbeiten? Die wenigsten bereiten diesenSchritt sorgfältig vor. Für die Finanzenim Alter kann das fatal sein. Wägen SieIhre Optionen gut ab.f Wie beziehe ich das Ersparte? Bezieheich mein Guthaben in der Pensionskasseals Rente, als Kapital oderals Kombination aus beidem? Für dasEinkommen nach 65 ist das die wichtigsteEntscheidung. Was sich lohnt,wissen Sie erst, wenn Sie einen Finanzplanmachen (mehr dazu auf Seite 13).f Amortisieren? Viele fragen sich, obsie ihre Hypothek zurückzahlen sollen– auch weil der Eigenmietwert wegfallenkönnte. Amortisieren Sie nichtzu schnell und halten Sie genügendReserven zurück. Denn nach 65 kannes problematisch sein, die Hypothekwieder aufzustocken.MERKBLATTCheckliste: Pensionierungrichtig planenBestellen Sie das kosten lose Merkblattmit der Bestellkarte oder online überwww.vzch.com/vznews145. Oderrufen Sie an (siehe Seite 24).

vz news 145 / April 2025 Seite 9Bei vielen Eigentumswohnungendroht ein erheblicher WertverlustViele Gebäude im Stockwerkeigentum sind sanierungsbedürftig. Um eine Entwertungzu verhindern, sollten die Eigentümer handeln – doch das ist nicht immer einfach.STEFAN BESTLERImmobilienexpertestefan.bestler@vzch.comTel. 044 207 27 27Mehr als die Hälfte derGebäude in der Schweiz sindälter als 40 Jahre. Bei vielenist eine Sanierung oder eineenergetische Erneuerungüberfällig. Das betrifft auchviele Eigentumswohnungen.Ein Grossteil stammtnämlich aus der Anfangszeitdes Stockwerkeigentums inden 1960er-Jahren. Auchwer teilweise saniert hat,muss davon ausgehen, dasswichtige Bauteile ihre Lebensdauererreicht haben(Abbildung oben).Konflikte undfinanzielle LückenFür Eigentümerinnen undEigentümer kann das problematischsein.f Uneinigkeit: Als Stockwerkeigentümerist man Teileiner Gemeinschaft. Fürwichtige Entscheide brauchtes ein qualifiziertes Mehrnach Köpfen und Wertquotenoder sogar Einstimmigkeit.Das birgt Konfliktpotenzial,denn beiSanierungen können dieInteressen der Parteien weitauseinander liegen. Wer zumBeispiel im ersten StockErwartete Lebensdauer verschiedener BauteileIllustratives Beispiel: Lebensdauer wichtiger Bauteile. Die Lebensdauerist abhängig von der Qualität der verwendeten Baustoffe, der geografischenLage (Witterung) und von der Nutzungsintensität.Steildach50 JahreFassade45 JahreElektroinstallationen45 JahreQuelle: VZ VermögensZentrumwohnt, hat weniger Interessean einer teuren Sanierungdes gesamten Dachstocks.f Erneuerungsfonds: Sanierungenwerden in der Regelaus dem Fonds finanziert,in den alle Parteien einzahlen.Studien zeigen, dass dieRückstellungen oft zu knappsind – die Sanierungskostenübersteigen die vorhandenenMittel meistens deutlich.Wenn Eigentümer zusätzlichZehntausende Frankeneinschiessen müssen,birgt das Zündstoff und kannzu finanziellen Engpässenoder Lücken in der Vorsorgeführen. Viele Gemeinschaftenverzichten darum auf eineRenovation oder sanieren inEtappen – was tendenziellteurer ist.Tipp: Je älter eine Wohnung,desto tiefer der Wertder Bausubstanz. Wer nichtsaniert, muss mit einemWertverlust rechnen. Imschlimmsten Fall bleibt denEigentümern nur noch derFenster35 JahreStoren/Verdunkelung35 JahreHeizungsinstallationen25 Jahreanteilige Bodenwert. KlärenSie darum ab, ob der Erneuerungsfondsausreichend gefülltist, wenn Sie eine Wohnungkaufen möchten.Lassen Sie Ihre Wohnungprofessionell schätzen, wennSie über einen Verkauf nachdenken(siehe Seite 4). Undprüfen Sie genau, welcheArbeiten sich für Ihr Eigenheimlohnen (mehr dazu inder Spalte rechts).Sie wollen mehr erfahren?Bestellen Siedas Merkblatt (unten), odersprechen Sie mit einer Fachpersonim VZ (Seite 24).MERKBLATTTipps zum StockwerkeigentumBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder onlineüber www.vzch.com/vznews145. Oder rufenSie an (siehe Seite 24).Energetischsanieren: SovermeidenSie FehlerViele Eigentümerinnen undEigentümer möchten ihrEigenheim energieeffizientermachen, sind aber unsicher.Denn bei älteren Gebäudengenügt es kaum, den Öl-Heizkesseldurch eine Wärmepumpezu ersetzen. Oftbraucht es auch eine neue Verteilungwie etwa eine Bodenheizungsowie eine Isolationder Gebäudehülle. Viele fragensich darum, ob den Investitionskostenauch tiefereEnergie- und Betriebskostengegenüberstehen, und ob derWert des Eigenheims steigt.Fragen werfen auch dieSteuern und die Finanzierungauf – was passiert zumBeispiel mit der Hypothek?Wer Fehler vermeiden will,gleist die Sanierung sorgfältigauf. Mehr zu diesem Themaerfahren Sie am Webinar desVZ (Kasten unten).EINLADUNGWebinar:Energetischsanieren – lohntsich das?NEUSie wollen alles richtigmachen, wenn Sie IhrEigenheim sanieren? Dannmelden Sie sich für daskostenlose Webinar zumThema an. Sie erfahrenvon den Expertinnen undExperten des VZ, welcheArbeiten sich lohnen, wieSie die Finanzierung aufgleisenund Ihre Steuernorganisieren. Sichern Siesich jetzt Ihren Platz onlineunter www.vzch.com/veranstaltung oder rufenSie an (Seite 24).

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