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vznews, Schweiz deutsch, April 2025, Ausgabe 145

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Seite 6 vz news 145 /

Seite 6 vz news 145 / April 2025MEINUNGENPensioniertewählen eherdie RenteProfessorin Yvonne Seiler Zimmermann forscht zuFragen der Altersvorsorge. Ihre Analysen zeigen, warumsich Pensionierte für Rente oder Kapital entscheidenund wie zufrieden sie mit ihrem Entscheid sind.«Nur jede zehnte Person nimmt das Kapital», sagt Prof. Seiler Zimmermann.© ZVGFrau Seiler Zimmermann, Sie habenDaten analysiert, wie bereitspensionierte Personen ihr Geld ausder Pensionskasse bezogen haben.Was zeigt Ihre Untersuchung?Wer in Pension geht, muss zwischeneiner lebenslangen Rente, einerKapitalauszahlung oder einer Mischformwählen. Fast 80 Prozent entscheidensich für die Rente, und die wenigstenlassen ihr ganzes Guthaben alsKapital auszahlen. Bei der Wahl spielenGeschlecht und Zivilstand eine Rolle.Was sind die Unterschiede?Unverheiratete Männer wählenhäufiger das Kapital, ledige Frauen dieRente. Bei Verheirateten und Verwitwetenist es umgekehrt. Bezogen aufHaushalte zeigt sich, dass Ehepaareeher einen Mix aus Rente und Kapitalwählen. Für viele mittelständische Familienist das die beste Option.Die Daten des Bundes zeigen einenanderen Trend: 2023 haben mehrangehende Pensionierte die Auszahlungdes Kapitals gewählt.Das stimmt. Der aktuelle Trendhängt wohl damit zusammen, dasszum Beispiel auch immer mehr Frauenin Pension gehen, die wegen Mutterschaftund Teilzeitarbeit weniger Geldansparen konnten. Ihre Rente wäresehr bescheiden, darum lassen viele vonihnen ihr Kapital lieber auszahlen. Einwichtiger Grund für immer mehrKapitalbezüge ist zudem, dass dieUmwandlungssätze in den letzten Jahrengesunken sind. Mit diesem Satzwerden die Ersparnisse in eine Renteumgewandelt. Dass die Renten in denletzten Jahren stark gesunken sind,lässt das Kapital im Vergleich zur Renteattraktiver erscheinen. Es ist richtig,dass uns der Staat die Wahl lässt. Dennanders als in der AHV spart in derPensionskasse grundsätzlich jeder fürsich selbst.Wie wichtig sind die Steuern?Unsere Studie VorsorgeDIALOG2024 zeigt, dass vor allem die finanzielleFlexibilität, die familiäre Situationsowie das Interesse und Wissen zuFinanzfragen entscheidend sind. Einwichtiger Faktor ist auch die subjektiveLebenserwartung. Steuern spielen eineuntergeordnete Rolle.Wie zu frieden sind Pensioniertemit ihrer Wahl?Die finanzielle Zufriedenheit ist beibeiden Bezugsformen gleich. Die Rentefliesst automatisch bis zum Lebensende.Wer das Kapital bezieht, muss sein Geldselbst anlegen, um damit ein lebenslangesEinkommen zu erwirtschaften.Trotz der höheren Risiken ist dieGruppe der Kapitalbezüger gleich zufriedenwie die der Rentenbezüger.Welche Schlüsse ziehen Sie ausdiesen Ergebnissen?Beide Bezugsformen haben VorundNachteile. Entscheidend ist, obman sich gern mit Geldthemen beschäftigt.Die Rente ist ein Rundum-Sorglos-Paket, mit dem Kapitalbezugist man finanziell flexibler. UnsereAuswertungen zeigen: Die meistenentscheiden richtig – sie wählen alsodas, was am besten zu ihrer Situation,ihrer Familie und ihren Haushaltsfinanzenpasst.ZUR PERSONProf. Dr. Yvonne Seiler Zimmermannhat an der UniversitätBern Wirtschaftswissenschaftenstudiert und an der UniversitätBasel promoviert. Sie war alswissenschaftliche Mitarbeiterinbei der FINMA tätig. Seit 2008ist sie Professorin am Institut fürFinanzdienstleistungen Zug IFZder Hoch schule Luzern, wo sieunter anderem zu Fragen derAltersvorsorge forscht.

vz news 145 / April 2025 Seite 7Nachlass regeln: Soll man dieKinder miteinbeziehen?Auch ohne Zustimmung der Nachkommen ist ein Testament gültig. Wer Problemevermeiden will, sollte die Nachlassplanung trotzdem in der Familie besprechen.KARIN BRUNNERNachlassexpertinkarin.brunner@vzch.comTel. 044 207 27 27Viele Eltern stellen sich dieFrage, ob sie ihren Nachlassalleine oder gemeinsam mitihren Kindern regeln sollen.Je nach Familiensituationfällt die Entscheidung nichtleicht. Ein klärendes Gesprächmit den Kindernkann helfen, Enttäuschungenund Streit zu vermeiden.Gleichzeitig bieten dasEhe- und das Erbrecht dieInstrumente, um den Nachlassalleine zu regeln. Wichtigist darum, dass Sie sichfrühzeitig mit den folgendenPunkten auseinandersetzen: MeistbegünstigungFür viele Eltern ist es besser,wenn die Kinder erst erben,wenn beide Elternteile gestorbensind. Darum begünstigensie sich gegenseitig.Das können sie auchohne die Mitsprache derKinder tun (Spalte rechts).Allerdings lohnt es sich inder Regel, die Kinder mindestenszu informieren. TestamentWenn man nichts regelt,entscheidet das Erbrecht,wer wie viel aus dem Nachlasserhält. Mit einem Testamentkann man diese Regelnso ändern, dass sie zur Familiepassen. Ein Testamentkann man ohne die Mitspracheder Kinder aufsetzen undzum Beispiel ihren Ansprucham Erbe erhöhen oder reduzieren.Ihre Pflichtteile dürfenallerdings nicht verletztwerden. Oder man bestimmtim Testament mit Teilungsvorschriften,wer welche Vermögenswerteaus dem Nachlasserhalten soll. EinTestament kann man jederzeitändern, ohne die Einwilligungder Kinder einzuholenoder sie zu informieren. ErbvorbezugViele Eltern geben schon zuLebzeiten Vermögenswertean ein Kind weiter. Um Streitzu vermeiden, lohnt es sich,die anderen Familienmitgliederdarüber zu informieren.Nach dem Tod der Elternmuss das Kind denVorbezug gegenüber denanderen Erben ausgleichen.Tipp: Prüfen Sie, ob SieIhr Kind in Ihrer Nachlassregelungganz oder teilweisevon der Ausgleichspflicht befreienwollen. Sie dürfen aberkeine Pflichtteile verletzen. ErbvertragWer maximale Transparenzund Verbindlichkeit will,arbeitet zusammen mit demEhepartner und den Kinderneinen Erbvertrag aus.Anders als bei einem Testamentmüssen alle dem Erbvertragzustimmen und ihnauch unterschreiben. Er wirdöffentlich beurkundet. Mankann den Erbvertrag späternur ändern oder aufheben,wenn alle Beteiligten einverstandensind.Sinnvoll ist der Erbvertragbesonders für Patchwork-Familienmit Kindernaus mehreren Beziehungen.Sie können im Vertrag auchVor- und Nacherben einsetzen.So bestimmen sie, dassdas Vermögen nach dem Toddes überlebenden Partners inder Familie des zuerst Verstorbenenbleibt.Mit einem Erbvertraglässt sich auch ausschliessen,dass pflichtteilsgeschützteErben bei der Erbteilung Ansprüchegeltend machen, aufdie sie früher verzichtet hatten.Das ist vor allem auchfür Unternehmerinnen undUnternehmer wichtig, dieihre Nachfolge verbindlichregeln wollen.Sie möchten IhrenNachlass richtig organisieren?Bestellen Sie dasMerkblatt (unten) oder sprechenSie mit einer Fachpersonim VZ (Seite 24).MERKBLATTTipps zumTestamentBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder onlineüber www.vzch.com/vznews145. Oder rufenSie an (siehe Seite 24).Über den Todhinaus: Sosichern sichEhepaare abDie allermeisten Ehepaarewollen verhindern, dass derüberlebende Partner dasEigenheim verkaufen muss,um die Kinder auszuzahlen.Für sie ist es besser, wenn dieKinder erst nach dem Toddes zweiten Elternteils erben.Sie sichern sich darum miteiner sogenannten Meistbegünstigungso weit wiemöglich gegenseitig ab:f In einem Ehevertrag weisensich die Eheleute gegenseitigdie ganze Errungenschaftzu. Das ist der Teil desVermögens, den sie währendihrer Ehe gemeinsam aufgebauthaben. Meistens gehörtauch das gemeinsame Eigenheimdazu.f Indem sie ihre Kinder ineinem Testament oder Erbvertragauf den gesetzlichenPflichtteil setzen, verringernsie deren Anspruch weiter.f Es kann sinnvoll sein,wenn sie sich auch die Nutzniessungam gesetzlichenErbanteil der gemeinsamenKinder zuteilen. So weisensie das Haus oder die Wohnungganz oder teilweiseihren Kindern zu. Gleichzeitigsichern sie sich dasRecht, bis ans Lebensendedarin zu wohnen.MERKBLATTBegünstigungdes EhepartnersBestellen Sie das kostenloseMerkblatt mit derBestellkarte oder onlineüber www.vzch.com/vznews145. Oder rufenSie an (siehe Seite 24).

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